Verbot für das Abbrennen von Osterfeuer zu Ostern

Verbot für das Abbrennen von Osterfeuer zu Ostern

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Quelle: „Anzeiger für Harlingerland“ vom 9. April 2020

Beim Abbrennen von Osterfeuern drohen Bußgelder

BRAUCHTUM – Gemeinsame Erklärung der Kommunen und des Landkreises

In diesem Jahr sind Osterfeuer aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Beschränkungen sozialer Kontakte verboten.

HARLINGERLAND. (ah) Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Landkreis Wittmund sowie der Kreisverwaltung weisen in einer gemeinsamen Presseerklärung erneut darauf hin, dass die Osterfeuer in diesem Jahr nicht stattfinden dürfen. Dies stehe eindeutig in den Vorgaben des Landes Niedersachsen aufgrund der Corona-Pandemie.

Da Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen auch über die Osterfeiertage untersagt sind, ist ein Abbrennen der teilweise bereits aufgeschichteten Haufen für die Osterfeuer zurzeit nicht gestattet. Das Verbot betrifft auch Einzelpersonen.

Aus den Rathäusern heißt es außerdem, dass die Einhaltung des Verbotes am kommenden Wochenende streng kontrolliert wird – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Gegebenenfalls kämen darüber hinaus auch die Kosten für Feuerwehreinsätze auf den Verursacher zu, die entsprechend der jeweiligen Gebührensatzungen abgerechnet würden.

Gleichzeitig machen die Kommunalverwaltungen deutlich, dass die Brauchtumsfeuer zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Ein gemeinsamer Runderlass des Niedersächsischen Innen-, des Gesundheits- und des Umweltministeriums vom 2. April lässt diese Möglichkeit ausdrücklich zu. „Sobald abzusehen ist, wann die Erlasslage hinsichtlich des Kontaktverbotes die Durchführung des Brauchtumsfeuers im traditionellen Rahmen zulässt, werden die Ordnungsämter im Landkreis gemeinsam einen möglichen Ersatztermin festlegen“, heißt es in der Mitteilung.


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